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   VG Schleswig, 22.05.2018 - 12 B 31/18   

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VG Schleswig, 22.05.2018 - 12 B 31/18 (https://dejure.org/2018,13295)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22.05.2018 - 12 B 31/18 (https://dejure.org/2018,13295)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22. Mai 2018 - 12 B 31/18 (https://dejure.org/2018,13295)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VG Schleswig, 22.05.2018 - 12 B 31/18
    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass der Maßstab für die dienstlichen Anforderungen regelmäßig im Blick auf das innegehabte Amt im statusrechtlichen Sinne zu bestimmen ist und dass mit einem verliehenen höheren Statusamt im Allgemeinen gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958 - juris Rn. 59 und vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 - juris, Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, a. a. O., Rn. 52; OVG NRW, Beschlüsse vom 30.11.2015 - 6 B 1080/15 -, juris, Rn. 28, und vom 17.02.2015 - 1 B 1327/14 -, juris, Rn. 13, m.w.N).

    So geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass ein Statusrückstand im Einzelfall durch leistungsbezogene Kriterien kompensiert werden kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16 -, a. a. O., Rn. 21, vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 -, a. a. O., Rn. 11, 14, und vom 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06 -, NVwZ 2007, 691 = juris, Rn. 17 ff.; s. auch OVG NRW, Beschluss vom 12.07.2010 - 1 B 403/10 -, juris, Rn. 18 ff).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Schleswig, 22.05.2018 - 12 B 31/18
    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass der Maßstab für die dienstlichen Anforderungen regelmäßig im Blick auf das innegehabte Amt im statusrechtlichen Sinne zu bestimmen ist und dass mit einem verliehenen höheren Statusamt im Allgemeinen gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958 - juris Rn. 59 und vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 - juris, Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, a. a. O., Rn. 52; OVG NRW, Beschlüsse vom 30.11.2015 - 6 B 1080/15 -, juris, Rn. 28, und vom 17.02.2015 - 1 B 1327/14 -, juris, Rn. 13, m.w.N).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Schleswig, 22.05.2018 - 12 B 31/18
    Dem Grundsatz der Bestenauslese entspricht es dabei, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen und als vorrangiges Auswahlkriterium auf die aktuellen dienstlichen Beurteilungen abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, juris Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus VG Schleswig, 22.05.2018 - 12 B 31/18
    So geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass ein Statusrückstand im Einzelfall durch leistungsbezogene Kriterien kompensiert werden kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16 -, a. a. O., Rn. 21, vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 -, a. a. O., Rn. 11, 14, und vom 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06 -, NVwZ 2007, 691 = juris, Rn. 17 ff.; s. auch OVG NRW, Beschluss vom 12.07.2010 - 1 B 403/10 -, juris, Rn. 18 ff).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Schleswig, 22.05.2018 - 12 B 31/18
    Dem Grundsatz der Bestenauslese entspricht es dabei, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen und als vorrangiges Auswahlkriterium auf die aktuellen dienstlichen Beurteilungen abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, juris Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle eines

    Auszug aus VG Schleswig, 22.05.2018 - 12 B 31/18
    So geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass ein Statusrückstand im Einzelfall durch leistungsbezogene Kriterien kompensiert werden kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16 -, a. a. O., Rn. 21, vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 -, a. a. O., Rn. 11, 14, und vom 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06 -, NVwZ 2007, 691 = juris, Rn. 17 ff.; s. auch OVG NRW, Beschluss vom 12.07.2010 - 1 B 403/10 -, juris, Rn. 18 ff).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VG Schleswig, 22.05.2018 - 12 B 31/18
    Ein Anordnungsanspruch ist in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren glaubhaft gemacht, wenn der unterlegene Bewerber darlegt, dass die Auswahlentscheidung fehlerhaft war und seine Aussichten, bei erneuter Auswahlentscheidung ausgewählt zu werden, zumindest offen sind, seine Auswahl mithin möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - BvR 857/02 -, juris Rn. 83; BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 28.04.2017 - 2 MB 5/17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 6 B 1080/15

    Beschwerde im Rahmen von einer Dienstpostenbesetzung durch eine

    Auszug aus VG Schleswig, 22.05.2018 - 12 B 31/18
    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass der Maßstab für die dienstlichen Anforderungen regelmäßig im Blick auf das innegehabte Amt im statusrechtlichen Sinne zu bestimmen ist und dass mit einem verliehenen höheren Statusamt im Allgemeinen gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958 - juris Rn. 59 und vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 - juris, Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, a. a. O., Rn. 52; OVG NRW, Beschlüsse vom 30.11.2015 - 6 B 1080/15 -, juris, Rn. 28, und vom 17.02.2015 - 1 B 1327/14 -, juris, Rn. 13, m.w.N).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - 1 B 1327/14

    Unzulässigkeit eines der Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs dienendem

    Auszug aus VG Schleswig, 22.05.2018 - 12 B 31/18
    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass der Maßstab für die dienstlichen Anforderungen regelmäßig im Blick auf das innegehabte Amt im statusrechtlichen Sinne zu bestimmen ist und dass mit einem verliehenen höheren Statusamt im Allgemeinen gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958 - juris Rn. 59 und vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 - juris, Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, a. a. O., Rn. 52; OVG NRW, Beschlüsse vom 30.11.2015 - 6 B 1080/15 -, juris, Rn. 28, und vom 17.02.2015 - 1 B 1327/14 -, juris, Rn. 13, m.w.N).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 2 MB 13/17

    Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Leitenden Oberstaatsanwalts;

    Auszug aus VG Schleswig, 22.05.2018 - 12 B 31/18
    Die Beigeladene erhält Besoldung nach A14 Z, die Antragstellerin eine solche nach A13 Z; die Beigeladene ist demnach Inhaberin eines höheren Statusamt (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 29.09.2017 -2 MB 13/17 - und vom 04.12.2017 - 2 MB 20/17).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2017 - 2 MB 20/17

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Relevanz eines höherwertigen Statusamts

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2010 - 1 B 403/10

    Beachtung des Leistungsgrundsatzes mit dem Ziel der Bestenauslese i.R.d.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2001 - 6 B 1408/01

    Möglichkeit eines Ausgleichs des im Allgemeinen größeren Gewichts der

  • VG Schleswig, 14.06.2021 - 12 B 22/21

    Beförderungsauswahl; Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen; Auswahlgespräch

    Grundsätzlich gilt, dass der Maßstab für die dienstlichen Anforderungen regelmäßig mit Blick auf das innegehabte Amt im statusrechtlichen Sinne zu bestimmen ist und dass mit einem verliehenen höheren Statusamt allgemein gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 22.05.2018 - 12 B 31/18 - n.v. und vom 04.09.2018 - 12 B 43/18 - juris Rn. 20, bestätigt durch OVG Schleswig. Beschluss vom 27.02.2019 - 2 Mb 22/18 - juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.01.2020 - 5 ME 166/19 - juris Rn. 33).
  • VG Schleswig, 03.12.2019 - 12 B 61/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Grundsätzlich gilt, dass der Maßstab für die dienstlichen Anforderungen regelmäßig im Blick auf das innegehabte Amt im statusrechtlichen Sinne zu bestimmen ist und dass mit einem verliehenen höheren Statusamt allgemein gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. Beschluss der Kammer vom 22.05.2018 - 12 B 31/18 - n.v.).
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